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SCHNELL Übersicht:19.05.2015 Aufforderung an den zuständigen Bearbeiter bei Chopard unsere Anzeigen zum Ankauf von Chopard Uhren und von Chopard Schmuck auf www.juwelenmarkt.de bei der Google Suche (Google Adwords) zuzulassen. Der Hinweis auf das richtungsweisende Urteil des BGH, I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, Aktenzeichen I ZR 188/13 wurde gegeben. 06.07.2015 Nach einer Mahnung war die Einschaltung eines Rechtsanwaltes leider notwendig. Schreiben auf Deutsch und Englisch an die Chopard International SA, Route de Promenthoux, 1197 Prangins, Schweiz sowie zusätzlich erneutes E-Mail unseres Rechtsanwaltes an den zuständigen Bearbeiter bei Chopard um unsere Google Adwords Such Anzeigen zum Ankauf von Chopard Uhren und von Chopard Schmuck auf www.juwelenmarkt.de nun endlich frei zuschalten. Natürlich erneut mit Hinweis auf das Urteil des BGH, I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, Aktenzeichen I ZR 188/13. 17.08.2015 Nach diversem Informations-Austausch unseres Rechtsanwaltes mit Chopard stellen diese vollkommen unberechtigte und unverschämte Forderungen: 24.08.2015 Chopard hat die Freigabe unserer Google Adwords Such Anzeigen zum Ankauf von Chopard Uhren und von Chopard Schmuck auf www.juwelenmarkt.de bis zum 27.8.2015 zugesagt, sowie ebenfalls den Ausgleich unserer Kosten des Aufforderungsschreibens versprochen. 07.09.2015 Nach einigen Fehlern von Chopard unsere Anzeigen freizugeben, bestätigte Google Adwords nun endlich die korrekte Freigabe durch Chopard unserer Suche Anzeigen bei der Google Suche zum Bewerben des Ankaufes von Chopard Uhren und von Chopard Schmuck auf www.juwelenmarkt.de. Eine Woche später wurden auch die Kosten des Aufforderungsschreibens ausgeglichen. |
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