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05.03.2004 Kauf eines ISDN-Telefones DeTeWe BeeTel 440i (www.detewe.de)
Über das Portal von PrimusOnline.de (http://www.primusonline.de)
Kaufpreis 103 Euro mit 2 Jahren Gewährleistung
08.08.2005 mit dem Telefon ist kein Verbindungsaufbau mehr möglich
Es wurde am 8.8.2005 mit dem ausgefüllten Service-Auftrag laut der Anweisung von
PrimusOnline.de zur Reparatur eingeschickt.
Ende August bis 11.10.2005
circa 6 Anrufe bei PrimusOnline bezüglich des Fortganges der Reparatur
Am 11.10.05 wurde versprochen, dass nun in kürzester Zeit endlich mitgeteilt wird ob das Gerät
repariert wird und wie lange dies noch dauert. Falls eine Reparatur nicht möglich sein sollte,
wurde in Aussicht gestellt ein Ersatzgerät gegen ein minimales Aufgeld geliefert zu bekommen.
Außerdem sollte ich eine Entschädigung für die lange Wartezeit erhalten.
17.10.2005 eMail von PrimusOnline
Ich soll bekanntgeben wohin ich eine Zeitwertgutschrift in Höhe von 46,86 Euro überwiesen
haben will.
bis 20.10.2005 mehrere eMails mit PrimusOnline
Ich habe auf die Geschäftsbedingungen von PrimusOnline verwiesen:
Soweit ein Mangel der Lieferung oder Leistung vorliegt, kann der Kunde nach eigener Wahl
Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung verlangen ..... Ist für die E-Logistics GmbH die
Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung) nur mit unverhältnismäßig hohen
Kosten möglich, so beschränken sich die Ansprüche des Kunden auf die andere Art der
Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl
berechtigt, den Vertrag rückgängig zu machen (Wandlung) oder eine entsprechende
Herabsetzung der Vergütung (Minderung) und Schadensersatz zu verlangen.
Ich forderte ein gleichwertiges Handy (Ersatzlieferung/Nacherfüllung) oder die Rückzahlung
des vollen Rechnungsbetrages, wenn eine Reparatur unverhältnismäßig teuer wäre, so wie
in den oben genannten Geschäftsbedingungen der Firma PrimusOnline.de / PrimusTronix.de.
Ich bekam jedoch nur zur Antwort, dass angeblich ein Zeitwertausgleich auch eine
rechtliche Möglichkeit der Abwicklung wäre und ich keinerlei Wahl habe.
Der Berechnung des Zeitwertausgleiches widersprach ich ausdrücklich, da selbst wenn
dies zulässig wäre, eine angenommene Nutzungsdauer von nur 3 Jahren für ein hochwertiges
Marken-ISDN-Telefon vollkommen unrealistisch ist und eher mit 10 Jahren anzusetzen ist.
Lapidar erhielt ich zur Antwort, dass auch Wandelungen ohne Wahlrecht mit
Zeitwertausgleich abgeschlossen werden. Außerdem wurde mir mitgeteilt, dass sie einseitig
für die Zeitwertberechnung die Abschreibungstabelle des Finanzamtes (AFA) zugrunde gelegt
haben und ich keine Wahl habe und sie die Diskussion hiermit beenden.
Auf die Wiederholung meiner berechtigten Forderung mit oben beschriebenen Argumenten
und auf die Forderung, dass ich laut ihren eigenen Geschäftsbedingungen ein anderes Handy
geliefert haben will, erhielt ich keine Antwort mehr, sondern kommentarlos einen
Verrechnungs-Scheck über den Zeitwertausgleich.
24.10.2005 Kommentarloser Erhalt des Verrechnungs-Schecks
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